Steuernews-TV Januar 2022
Für Gewerbetreibende besteht eine steuerrechtliche Buchführungspflicht. Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurde die Berechnungsweise für die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht angepasst. Wann diese Neuregelung erstmalig anzuwenden ist und was Sie nun als gewerblicher Unternehmer tun müssen, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
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Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht
Grundsätzlich besteht für Gewerbetreibende eine steuerrechtliche Buchführungspflicht, wenn sich eine solche auch nach dem Handelsgesetzbuch ergibt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) wurde die Berechnungsweise für die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht angepasst. Laut Bundesfinanzministerium ist die Neuregelung erstmalig auf Umsätze der Kalenderjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, anzuwenden.
Die neue Berechnungsmethode für die Umsatzgrenze kommt effektiv einer Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht gleich. Gewerbliche Unternehmer sollten ihre Buchführungspflichten unter Verwendung der neuen Berechnungsmethode prüfen. Falls die Umsatzgrenze nach neuer Berechnung einmalig überschritten wird, gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag eine Befreiung.